Kosten

Die Liste der Vorurteile bezüglich der Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung reicht von "… beim Anwalt brauche ich nichts zu zahlen …" bis hin zu "… beim Anwalt ist man schon bei der Begrüßung einen 'Tausender' los …".

Beides kann man so nicht stehen lassen, doch wie immer bei Vorurteilen und Gerüchten ist auch hier ein Fünkchen Wahrheit enthalten. Natürlich kostet die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes Geld, nicht immer muss jedoch der Mandant selbst zahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann zum Beispiel staatliche Unterstützung im Rahmen von Beratungs- oder  Prozesskostenhilfe gewährt werden. Bei der außergerichtlichen Tätigkeit hat der Anwalt mehrere Möglichkeiten, seine Vergütung zu berechnen. So kann mit dem Mandanten ein Pauschalpreis oder eine Zeitvergütung vereinbart werden. Die Anwaltskosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).

Selbstverständlich werden wir Sie auch zu den Kosten beraten und mit Ihnen eine "Kosten - Nutzen - Analyse" durchführen oder das Prozessrisiko erörtern. Bei außergerichtlichen Beratungsleistungen werden wir mit Ihnen zusammen eine faire Vergütungsvereinbarung finden. Bei bevorstehenden kostenauslösenden oder kostenerhöhenden Maßnahmen informieren wir Sie umgehend und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. So behalten Sie immer den Überblick.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese entsprechend der vereinbarten Leistungen die Kosten der anwaltlichen Vertretung.

Hier sollten Sie jedoch unbedingt folgendes beachten: Die Versicherungen bieten die unterschiedlichsten Tarifmodelle an. In den seltensten Fällen bieten diese jedoch einen umfassenden Rechtsschutz. Einige Rechtsgebiete werden bereits von vornherein aus dem Versicherungsschutz ausgenommen oder eingeschränkt. Dies betrifft vor allem den gewerblichen Bereich. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung sicherheitshalber nach, ob Ihr konkreter Rechtsfall vom Versicherungsschutz umfasst ist. Gern übernehmen wir auch die Deckungsanfrage für Sie.

Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich genau erläutern lassen, welche Rechtsfälle abgedeckt werden und wie hoch die Selbstbeteiligung sein wird. Bitte bedenken Sie auch, dass eine Rechtsschutzversicherung selbstverständlich dann nicht eintreten kann, wenn das Rechtsproblem bereits bei Vertragschluss bestand. Fast jede Versicherung hat hier entsprechende Wartezeiten. Die Abwicklung der Gebühren nehmen wir mit Ausnahme der Selbstbeteiligung mit der Versicherung direkt vor.

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