Abgaben- und Steuerrecht
Arbeitsrecht
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes beraten wir Sie umfassend in allen Fragen des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts.
Schwerpunkte
- Kündigung und Kündigungsschutzverfahren
- Arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmensgründungen und Unternehmensumwandlungen
(z.B. Praxisgründung, -übergabe) - Teilzeitbeschäftigungsmodelle
- Allgemeines Individualarbeitsrecht
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Privates Baurecht
Unsere Mandantschaft in diesem Bereich umfasst alle an einem Bauvorhaben Beteiligten wie Bauherren, Generalübernehmer, Generalunternehmer und Auftragnehmer. Die im Rahmen eines Bauvorhabens bestehenden rechtlichen Probleme erfordern aufgrund oft komplizierter Sachverhalte nicht allein juristische Kenntnisse, sondern auch die Erfahrung und das Verständnis auf diesem Gebiet. Ergänzend arbeiten wir mit speziellen Sachverständigen zusammen, die unsere Arbeit auch neben der Erstellung aufwändiger und kostenintensiver Gutachten unterstützen.
Schwerpunkte
- Juristische Beratung zur Konfliktvermeidung und -lösung
- Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Bauverträgen
- Rechtliche Begutachtung von Nachträgen, Vertragsstrafen- und Schadensersatzansprüchen, z. B. aus Bauzeitverlängerung, Gewährleistungsansprüchen etc.
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung sowie Abwehr von Ansprüchen
- Schiedsgerichtsverfahren und Schiedsgutachterverfahren
- Mediationsverfahren
Erbrecht
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge. Wir beraten Sie bei der Planung und Gestaltung zukünftiger Vermögensnachfolgen ebenso wie nach Eintritt des Erbfalls bei der Auseinandersetzung des Nachlasses einschließlich der damit zusammenhängenden Bereiche des Steuer- und Gesellschaftsrechts. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung Ihres Erbanteils oder des Pflichtteils. Im Rahmen einer vertraglichen Nachfolgeplanung entwerfen wir mit Ihnen einen Erbvertrag und bereiten mit Ihnen Ihre Unternehmensnachfolge vor. Darüber hinaus beraten wir Sie auch zum Thema Vorsorge- und Patientenverfügungen.
Schwerpunkte
- Testamentsberatung
- Vermögensübertragung
- Unternehmensnachfolge
- Erbverträge
- Pflichtteilsrecht
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
Familienrecht
Das Familienrecht greift in sehr sensible Lebensbereiche ein. Oftmals ist schnelles Handeln erforderlich. Wir beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Familienrechts, vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich. Dabei stehen für uns die Belange des Kindes im Vordergrund. Im Vorfeld einer Eheschließung entwerfen wir mit Ihnen Vereinbarungen, die im Falle einer Scheidung, langwierige Konflikte vermeiden können.
Schwerpunkte
- Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Scheidung
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Ehegattenunterhalt
- elterliche Sorge und Kindesunterhalt
- Umgangsrecht
weitere Informationen zum Familienrecht unter www.bautzen-scheidung.de
Corona und die Auswirkungen auf das Umgangsrecht
Mit der vom Freistaat erlassenen Allgemeinverfügung, die das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftige Gründe untersagt, stellt sich für viele Eltern die Frage, welche Auswirkungen dies auf das Umgangsrecht hat. Hierbei ist zu differenzieren:
Ist der Umgangsberechtigte an Covid19 erkrankt oder steht unter Quarantäne, ist der andere Elternteil berechtigt, den Umgang zu verweigern, um eine Ansteckung des Kindes und Verbreitung der Infektion zu vermeiden. Die Verweigerung ist in diesem Fall hinreichend begründet. Die Umgangsverweigerung ist auch dann berechtigt, wenn sich der Umgangsberechtigte nicht an die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote hält und damit das Kind und andere gefährdet.
Bestehen auf Seiten des Umgangsberechtigten keine konkreten Ansteckungsgefahren oder unmittelbare Kontakte zu Risikogruppen, kann der Umgang nicht verweigert werden. Bei unbegründeter Verweigerung riskiert der verweigernde Elternteil ggf. gerichtliche Zwangsmaßnahmen.
Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen handelt und zur Gesamtproblematik bislang keine gerichtlichen Entscheidungen vorliegen. Eltern ist dringend anzuraten, das Gespräch miteinander zu suchen, um angemessene Lösungen – bspw. durch Nachholung von Umgangsterminen - zu finden. Wir unterstützen Sie gern bei diesen und anderen familienrechtlichen Themen - Sie erreichen unsere Kanzlei weiterhin ohne Einschränkungen!
Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht
Verbraucher werden heute mit Werbung regelrecht überhäuft. "Einfache Werbung" für ein Produkt oder eine Dienstleistung ist daher nicht mehr ausreichend. Werbung muss hervorstechen. Dabei schießen einige Unternehmen nicht nur über die Grenzen des guten Geschmacks, sondern vor allem auch über die Grenzen der rechtlichen Zulässigkeit hinaus. Unser Angebot richtet sich hier vor allem an Unternehmer, die eine Werbemaßnahme einsetzen möchten, zuvor jedoch prüfen lassen müssen, ob wettbewerbsrechtliche Belange berührt werden. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, Ihre kreativen Ideen und Marken wirkungsvoll zu schützen und vertreten Sie bei Wettbewerbsverletzungen von Mitbewerbern.
Wir entwerfen auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen und beraten Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen Ihres Internetauftritts.
Schwerpunkte
- Vertragsrecht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Urhebervertragsrecht (Nutzungsrechte, Lizenzverträge)
- Anmeldung von Marken
- Abmahnungen und deren Abwehr
Immobilien- und Grundstücksrecht
Wir beraten unsere Mandanten auf dem Gebiet des Immobilien- und Grundstücksrechts nicht allein von der Vertragsgestaltung über die Kaufabwicklung, sondern bspw. auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten über Grundstücksgrenzen oder im Bereich der offenen Vermögensfragen sowie im Mietrecht. Durch unsere Kooperationspartner im In- und Ausland können sowohl die Finanzierung von Immobilien als auch der Erwerb und die Betreuung derselben beispielsweise in Spanien gesichert werden.
Schwerpunkte
- Erstellen und Verhandeln von Grundstückskaufverträgen und -belastungen
- Gestaltung von Grundstücksrechten, z.B. Erbbaurechten, Grunddienstbarkeiten etc.
- Notarielle Beurkundungen von Grundstückskauf- und anderen Verträgen
- Grundbuchrecht
- Nachbarrecht
- WEG-Recht
- Mietrecht (z.B. Erstellen, Prüfen und Verhandeln von Mietverträgen)
Handels- und Gesellschaftsrecht
Um eine kompetente Beratung im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts zu gewährleisten, werden die Mandate durch die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte gemeinsam sowie in Zusammenarbeit mit unseren kooperierenden Anwälten im In- und Ausland sowie Steuerberatern bearbeitet.
Schwerpunkte
- Unternehmensgründungen und Unternehmensumstrukturierungen, auch im Ausland (Polen, Tschechien, Russland, Spanien)
- Durchführung von Unternehmenstransaktionen, insbesondere Unternehmenskäufen und –verkäufen (z.B. Arztpraxen)
- Wahrnehmung von Gesellschafterinteressen bei Gesellschafterversammlungen
- Vertretung und Beratung bei allgemeinen Fragen des Handelsrechtes
- Haftungsinanspruchnahme von Geschäftsführern, Vorständen oder im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen
Hochschulrecht
In das Hochschulrecht fallen
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Studienplatzklagen
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das Prüfungsrecht
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Schwierigkeiten durch Exmatrikulation
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Entziehung von Doktortiteln (Plagiatsverfahren)
Prüfungsrecht
Berufzulassende Prüfungen (Abschlussprüfungen, Abiturprüfungen, Studienprüfungen) entscheiden über den beruflichen Lebensweg eines Schülers, Lehrlings, Studenten, etc.
Falls Fehler im Prüfungsverfahren aufgetreten sind, kann es notwendig werden, eine Prüfungsentscheidung anzufechten.
Wir beraten Sie bei der Klärung, ob angreifbare Fehler im Prüfungsverfahren vorliegen und wie weiter zu verfahren ist. Wir vertreten Sie im behördlichen und gerichtlichen Verfahren.
Studienplatzklage
Im Rahmen einer Studienplatz/ Kapazitätsklage kann geprüft werden, ob die Hochschule Studienplätze nicht zur Verfügung gestellt hat, die ihrer Kapazität entsprechen.
Wenn Kapazitätsklagen erfolgreich sind, werden die gerichtlich festgestellten zusätzlichen Studienplätze unter den Studienplatzklägern verlost.
Medizinrecht
Mietrecht
Öffentliches Baurecht
Schulrecht
Entsprechend der Gesetzeskompetenzverteilung im Grundgesetz ist die Regelung des Schulrechtes Sache des Landes Sachsen.
In den verschiedenen sächsischen Regelungen (Sächsisches Schulgesetz, Schulordnungen Grundschule, Mittelschule, Gymnasium, Förderschule, Schulintegrationsverordnung etc.) sind die Fragen der Schulpflicht, der Versetzung, der Bildungsempfehlung, die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen etc. enthalten.
Probleme, die eine anwaltliche Vermittlung erforderlich oder sinnvoll machen könnten, wären die Verhängung von Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen, die Nichtversetzung, die Zuweisung zu einer von den Eltern abgelehnten Schule, nach Ansicht der Eltern eine nicht richtige Bewertung in Klausuren oder Zeugnissen.
Besonders aktuell ist das Streben von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf eine Regelschule. Wir konnten hier schon sehr erfolgreich Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Zugang zu einer Regelschule ermöglichen.
17.08.2017
Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung, VG Dresden Az.: 1 L 716/17
18.01.2016
Stellungnahme zum Entwurf für ein neues sächsisches Schulgesetz
22.11.2012
Schulrecht: Erste Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention zur schulischen Inklusion
Sportrecht
Die zunehmende Kommerzialisierung und Professionalität des Sports erfordert zunehmend juristische Beratung sowohl für den Sportler als auch für Trainer, Vereine und Agenturen. Wir betreuen Sie in allen Bereichen des Sportrechts von der Vertragsgestaltung bis hin zur Durchführung von sportlichen Events. Unsere eigene Verbundenheit zum Sport verknüpft mit Sportsgeist und dem Wissen um die sportlichen Belange von Sportlern und Vereinen gewährleisten eine praxisorientierte und praxisnahe Beratung im Bereich des Sportrechts.
Schwerpunkte
- Sportgerichtliche Vertretung von Athleten
- Sponsoring- und Management-Verträge
- Spieler-/Trainer-Anstellungsverträge
- Beratung von Vereinen, Sportlern, Sportmanagement-Agenturen, Veranstaltern
- Haftungsrecht
- Strafrecht
Strafrecht
Im Bereich des Strafrechts ist frühzeitiges Handeln besonders wichtig, oft entscheidend. Wesentliche Weichenstellungen können bereits zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vorgenommen werden. Daher ist sofortige Kontaktaufnahme mit einem kompetenten Strafverteidiger unbedingt empfehlenswert. Gerade bei strafrechtlichen Maßnahmen, wie Verhaftungen, Durchsuchungen oder Vernehmungen, ist ein Verzicht auf anwaltlichen Beistand oft mit gravierenden Folgen und Nachteilen im weiteren Verfahrensverlauf verbunden. Durch unsere kooperierende Kanzlei Wiegner & Andreu in Madrid ist die Wahrnehmung der Verteidigung in Strafsachen auch bei in Spanien anhängiger Strafverfahren möglich.
Schwerpunkte
- Allgemeines Strafrecht
- Arztstrafrecht / Medizinstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Strafrechtliche Präventivberatung
- Berufung und Revision
Verkehrsrecht
Verlagsrecht
Das Verlagsrecht ist das ausschließliche Recht, ein Werk der Literatur oder Tonkunst zu vervielfältigen und zu verbreiten (§ 8 VerlG) und ist somit ein Teilbereich urheberrechtlicher Nutzungsrechte und Schutz des geistigen Eigentums. Der Inhaber eines Verlagsrechts ist zunächst der Urheber, der dieses aber an einen Verlag weitergeben kann. Soll dies geschehen, werden alle notwendigen Details in einem Verlagsvertrag geregelt. Bei der Erstellung und Prüfung von Verlagsverträgen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Auch im Rahmen von Urheberrechtsverletzungen vertreten wir Ihre Interessen.
Schwerpunkte
- Vertragsgestaltung
- Beratung von Autoren und Verlagen
- Abmahnung und Abwehr von Abmahnungen
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen von Behörden zum Bürger oder auch das Verhältnis staatlicher Stellen zueinander. Das Verwaltungsverfahren ist ein formalisiertes Verfahren, das Pflichten, Fristen und Obliegenheiten enthält, die es zu beachten gilt, um einen Rechtsverlust zu vermeiden.
Schwerpunkte
- öffentliches Baurecht, in dem es beispielsweise um eine Baugenehmigung gehen könnte
- im Abgabenrecht
- dem Beamtenrecht
- dem Kommunalrecht
- dem Schulrecht
- dem Jugendhilferecht
Wohnungseigentumsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Unter dem Allgemeinem Zivilrecht werden alle im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Rechtsverhältnisse zusammengefasst, soweit sie bei uns nicht als Spezialgebiete gesondert aufgeführt werden. Es handelt sich dabei insbesondere um das allgemeine Vertragsrecht sowie die besonderen Schuldverhältnisse, Darlehen, Dienst- und Werkvertrag, Bereicherungsrecht, das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das Sachenrecht. Wir beraten Sie bei der Gestaltung dieser Rechtsverhältnisse und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen oder sonstigen Ansprüche.
Schwerpunkte
- Vertragsrecht
- Haftung
- Mängelgewährleistung
- Schadensersatz
- Herausgabe
- Unterlassung
27.11.2013
Infinus AG - Es geht Schlag auf Schlag! – Was ist zu tun!
Zwangsvollstreckungsrecht
Wenn Schuldner trotz gerichtlicher Verurteilung nicht zahlen, kann durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Pfändung und Überweisung von Bankguthaben, Arbeitseinkommen, etc.) der geschuldete Betrag eingezogen werden.
Wir nehmen für Sie die erfolgversprechendste Zwangsvollstreckungsmaßnahme vor, wobei häufig eine schnelle Reaktion notwendig ist.
Auf der anderen Seite helfen wir Schuldnern, sich gegen (unberechtigte) Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu wehren.