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Beamtenrecht
Durch eine Konkurrentenklage kann ein nicht bei der Beförderung berücksichtigter Beamter feststellen lassen, ob der Bestenauslese genüge getan wurde.
Durch eine Konkurrentenklage kann ein nicht bei der Beförderung berücksichtigter Beamter feststellen lassen, ob der Bestenauslese genüge getan wurde.